Achtung – Pferdesteuer!
Argumente gegen die Pferdesteuer
Keine Luxussteuer
Eine Reitpferdesteuer wäre als Luxussteuer nicht haltbar, denn die meisten Reiter beziehungsweise Eltern reitender Kinder sind Angehörige mittlerer Einkommensgruppen. Reiten ist kein Sport für Privilegierte; Reiten ist Volkssport geworden!Pferde – mit Hundesteuer nicht vergleichbar
Die Hundesteuer ist eine Lenkungssteuer. Sie verfolgt in erster Linie den Zweck, die Hundehaltung einzudämmen. Durch die große Zahl der Hunde und ihre Haltung in enger Lebensgemeinschaft mit den Menschen kommt es zu Verschmutzung der unmittelbaren menschlichen Lebensbereiche. Pferde werden in der Regel außerhalb von Wohngebieten gehalten und entweder auf Reitplätzen oder auf Wegen abseits von Siedlungsgebieten genutzt.
Reiten bedeutet Sportausübung
Pferdebesitz ist kein Selbstzweck, sondern dient der Ausübung von Sport. Sport ist förderungswürdig und wird daher mit öffentlichen Mitteln gefördert. Es wäre daher unsinnig, wenn die öffentliche Hand auf der einen Seite den Sport fördert und ihn gleichzeitig besteuert.
Reitsport ist Jugendsport
Der Reitsport wird in erster Linie von der Jugend ausgeübt, denn 50 Prozent der organisierten Reiter und 75 Prozent der Aktiven sind unter 21 Jahre alt. Die Pferdesteuer würde sich daher primär gegen die Jugend richten. Das Loblied, das Städte und Gemeinden ihren Sportvereinen in Bezug auf Sozial- und Jugendarbeit singen, gilt auch für Reitvereine und Reiterhöfe.
Reiten ist Gesundheitssport
Seit April 2008 ist Reiten vom Deutschen Olympischen Sportbund als Gesundheitssport anerkannt; nur sechs Sportarten haben bisher die strengen Auflagenkriterien erfüllt. Krankenkassen haben diesen Mehrwert längst erkannt und unterstützen Reitlehrgänge, die mit dem Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ gekennzeichnet sind.
Pferde helfen behinderten Menschen
Sehr häufig werden Pferde im Therapeutischen Reiten zur Behandlung und Rehabilitation kranker und behinderter Menschen eingesetzt. Thomas Gottschalk setzt sich vehement dafür ein, dass Erlöse aus der Lotterie „Aktion Mensch“ dem Therapeutischen Reiten zufließen.
Bedeutung für die Landwirtschaft
Pferde stellen in Deutschland für die häufig arg bedrängte Landwirtschaft eine alternative Einkommensquelle dar.
Pferdesteuer ruiniert Pensionsstallbetreiber
In früheren Jahren führten Landwirte 7% MwSt. ab. Diese wurde aber auf 19% erhöht und ließ sich bei den Pferdebesitzern nicht durchsetzen, so dass sie zu erheblichen Einkommensverlusten bei den Stallbetreibern führte. Wenn der Stallbetreiber jetzt auch noch eine Pferdesteuer abführen soll, die er nicht an seine Kunden weitergeben kann, führt dieses zwangsläufig zu seinem wirtschaftlichen Ruin.
Aktuell im Radio zu hören: Die FN vor einem ausgefeilten Satzungsvordruck, den sich viele Gemeinden problemlos zu Nutze machen könnten.
Nun hat der Hessische Städte- und Gemeinebund ein „Satzungsmuster zur Erhebung einer Pferdesteuer“ erarbeitet – so ausgefeilt, dass nur noch der Name der Stadt/Gemeinde sowie die Höhe der Steuer eingetragen werden müssen. Die Erhebung einer solchen Steuer ist zulässig, und so hält der Bund in einem Schreiben an die Gemeinde Schauenburg, „die Einführung einer Pferdesteuer aber für einen vielversprechenden Ansatz, die schwierige Haushaltslage der Kommunen zumindest ein wenig zu entspannen“, und rät zur möglichst baldigen Einführung (ab dem 1.1.2012). Sowohl in rechtlichen Auseinandersetzungen als auch bei der Öffentlichkeitsarbeit wird Unterstützung „mit allem Nachdruck“ zugesagt.
Sönke Lauterbach, Generalsekretär der FN, erinnert in einem Rundschreiben an die Mitglieds- und Anschlussorganisationen an vergebliche frühere Versuche, in einzelnen Gemeinden die Pferdesteuer einzuführen. Die Gemeinden argumentieren für gewöhnlich damit, dass Pferde Schäden und Verunreinigungen verursachen, die beseitigt werden müssen.
Es bleiben freilich bei genauem Studium des Entwurfs noch einige Fragen offen – in der Erläuterung zum Satzungsmuster äußert sich der Hessische Städte- und Gemeindebund hinsichtlich Steuerhöhe im Vergleich zu noch nicht beanstandeten jährlichen Steuersätzen von 144 € für Hunde von einem möglichen Betrag von 750 € jährlich pro Pferd. Damit entfalte die Steuer „bei weitem noch keine erdrosselnde Wirkung“ im Sinne des Zwangs zur Abschaffung eines Pferdes.
Es ist wohl einmal mehr an allen dem Reitsport Verbundenen – nicht nur Vereinsfunktionäre, sondern auch z.B. Betriebe, die ihren Lebensunterhalb direkt oder indirekt aus der Pferdehaltung und dem Reitsport bestreiten, oder ganz einfach Pferdebesitzer, die ja direkt betroffen wären – Kontakt mit ihren Landtags- oder Bundestagsabgeordneten sowie Vertretern von Städten und Gemeinden aufzunehmen, damit das Beispiel nicht Schule macht.
http://openpetition.de/petition/online/petition-gegen-die-pferdesteuer
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